FAQ - Gebühren

Gebühren

1. Schmutzwasserentgelt

Die Schmutzwassergebühr berechnet sich wie bisher nach dem Frischwasserverbrauch in €/m³ und deckt ausschließlich die Kosten der Schmutzwasserentsorgung.

Die Schmutzwassergebühr beträgt je m³ Abwasser: 1,56 €.

Die Abwassergebühren werden von den Stadtwerken im Auftrag der Stadt zusammen mit den Wassergebühren abgerechnet.

Wenden Sie sich gerne an an den zuständigen Mitarbeiter der Stadtwerke Metzingen

2. Niederschlagswassergebühren

Die Niederschlagswassergebühr beträgt je m² versiegelte Fläche: 0,42 €

Die Niederschlagswassergebühr dient zur Deckung der Kosten für die Ableitung und Entsorgung von Regenwasser. Sie wird auf der Grundlage der bebauten und befestigten Flächen in €/m² und Jahr berechnet. Maßgebend sind die Dachflächen und alle versiegelten Flächen, von denen Niederschlagswasser über einen Kanalanschluss oder oberflächlich über eine angrenzende Straße vom Grundstück in eine öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt abfließt.

Es ist entscheidend, ob Wasser abgeleitet oder zurückgehalten wird oder versickern kann.

Versiegelte Flächen sind Flächen, in denen kein Wasser versickern kann, z. B. asphaltierte Flächen.

Befestigte Flächen sind Flächen mit ebener oder nahezu ebener Trittfläche. Pflasterflächen, wie z. B. Betonpflaster oder Kopfsteinpflaster jeweils mit Fugen, oder auch Schotterwege zählen zu den befestigten, aber nicht komplett versiegelten Flächen. Wasser wird hier nur zum Teil abgeleitet, wobei ein Teil auch versickern kann.

Dachflächen können unterschiedlich gestaltet werden. Ein Dach mit Dachziegeln gilt grundsätzlich als versiegelte Fläche, ein Gründach, das Wasser speichern und zurückhalten kann, gilt hingegen nicht als komplett versiegelte Fläche.

Für Die genaue Berechnungen wenden Sie sich gerne an an den zuständigen Mitarbeiter der Stadtwerke Metzingen

3. Gebührenbescheid / Rechnung

Wenden Sie sich gerne an an  den zuständigen Mitarbeiter der Stadtwerke Metzingen