FAQ - Entsorgung

Entsorgung

Was darf in der Toilette Entsorgt werden?

Das entsorgen von Speiseresten fängt schon bei Suppen an, solches Essen gehört generell in die Restmülltonne, denn über das Abwasser gelangen diese Speisereste in den Abwasserkreislauf. Denn dieser Abfall verstopft nicht nur das Kanalsystem (Rohre etc.), sondern lockt auch unerwünschte Gäste wie Ratten an. Man sieht daher nicht nur in Filmen wie Ratten aus der Toilette kriechen, denn diese folgen tatsächlich dem Geruch der Nahrung und würden dem Geruch durch das Kanalsystem bis zum ursprünglichen Punkt der Entsorgung folgen.

Auch Speiseöle und Fette sind tabu, diese verschmutzen nicht nur die Abwasseranlagen, eine spezielle Reinigung ist sehr aufwändig und auch teuer. Aus diesem Grund kann es schon genügen ein Salatdressing oder kleine Speisereste über die Toilette zu entsorgen.

Vor allem Speisefette werden bei kälteren Temperaturen hart und würden dadurch das Abwasserohr verstopfen. Reinigungen oder Verstopfungen können für erhöhte Betriebskosten in Mietwohnungen sorgen, es müssen dafür spezielle Werkzeuge eingesetzt werden und die Arbeit kann mehrere Stunden dauern. Wenn der Verursacher bekannt ist und es zu regelmäßigen Verstopfungen des Abwassersystems kommt, kann dies sogar eine Strafe durch den Vermieter nach sich ziehen.

Herkömmliches Toilettenpapier zerfällt im Abwasser schnell während Feuchttücher (Tampons, Windeln o.ä.)  reißfester sind. Feuchttücher lassen sich in der Toilette wegspülen, können sich aber auf dem Weg zum Klärwerk in Abwasserpumpen oder Engstellen in der Kanalisation festsetzen, da sich diese nicht wie Toilettenpapier auflösen. Mit der Folge. dass Abwasserpumpstationen in der Kanalisation, die auf dem Weg zur Kläranlage erforderlich sind, zeitweise ausfallen und mühselig händisch gereinigt werden muss. Dies Verstopfungen haben enorme Technische wie finanzielle Auswirkungen für die Betriebe. Das alles trifft natürlich auch den Verbraucher, nur etwas später mit der alljährlichen Festsetzung der Abwassergebühr der Kommune. 

Medikamente oder Drogen können auch in modernen Kläranlagen derzeit nur zum Teil oder gar nicht entfernt werden. Was viele nicht wissen: Arzneimittelwirkstoffe werden nach der Einnahme wieder ausgeschieden – oft in unveränderter Form. Unsachgemäß über den Ausguss oder die Toilette entsorgte Medikamente gelangen also zusätzlich in das Abwasser und können so zur Belastung für die Umwelt werden. Das in der Kläranlage gereinigte Wasser kann noch Medikamentenreste enthalten, die mit dem Kläranlagenablauf in die Gewässer gelangen.

In Deutschlands Umwelt wurden bisher rund 270 Wirkstoffe nachgewiesen, wenn auch meist in niedriger Konzentration, zum Beispiel Schmerzmittel, Antibiotika und Hormone. Einige dieser Substanzen schaden der Umwelt: Zum Beispiel wurde unterhalb von Kläranlagenabläufen eine Verweiblichung von männlichen Fischen beobachtet, die in Kontakt mit hormonell wirksamen Arzneistoffen gekommen waren. Die Funktionsfähigkeit und Steuerung der Hormonsysteme der Organismen in den Ökosystemen kann gefährdet und gestört werden.

Alte Medikamente können über den Hausmüll entsorgt werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt jedoch, unverbrauchte Arzneimittel über Apotheken und Schadstoffsammelstellen zu entsorgen, um sicherzustellen, dass die Medikamente verbrannt und somit vollständig zerstört werden. Außerdem wird so verhindert, dass Kinder an die Medikamente gelangen und diese versehentlich verschlucken.

Farb- und Lackreste sowie Lösungsmittel sollten ebenso wenig im WC entsorgt werden. Sie können die Bausubstanz und Technik öffentlicher Abwasseranlagen angreifen. Da sie häufig Substanzen enthalten, die für die Mikroorganismen in den Becken giftig sind, gefährden sie außerdem den biologischen Abbau in den Belebtschlammbecken. Ohne diese Mikroorganismen können in Belebtschlammbecken biologisch zersetzbare Substanzen nicht mehr aus dem Abwasser entfernt werden, so dass diese Verschmutzungen letztlich wieder in unser Trinkwasser gelangen könnten. Durch die Vergiftung der Mikroorganismen kann es auch zu einer Gewässerverschmutzung kommen was erhebliche Folgen mit sich zieht.

Hinweise zur korrekten Entsorgung von eingetrockneten Farben und Lacken und leeren Gebinden finden sich jeweils auf deren Verpackungen. Flüssige Farb- und Lackreste und auch Lösungsmittel selbst müssen über Schadstoff-Sammelstellen entsorgt werden. Umweltbewusste Baumärkte nehmen die Reste teilweise aber auch wieder direkt zurück. Informieren Sie sich direkt beim Kauf über Möglichkeiten zur Rücknahme.